AVB`s |
||||
|
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, d.h.
Einkäufe, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verkaufs- oder
Einkaufsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur, soweit wir Ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, Einkaufsbedingungen
des Bestellers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich
zustimmen. |
||||
1. Vertragsabschluss 1.1.
Preisgrundlage
sind jeweils aktuellen, sich augenblicklich im Verkehr befindlichen
Preislisten ohne Verpackung und Versand. 1.2.
Alle
unsere Angebote sind freibleibend. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen
wie bspw. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und
sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über die uns
zu liefernde Ware und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. 1.3.
Verträge
über von uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen gelten erst dann, wenn
wir nach einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt
haben. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträgliche Änderungen vom Kunden werden
gesondert berechnet. Haben wir bei Abgabe eines schriftlichen verbindlichen
Angebotes eine Annahmefrist gesetzt, so gilt der Vertrag als geschlossen,
wenn der Besteller vor Fristablauf eine schriftliche Annahmeerklärung
abgesandt hat, sofern diese uns spätestens innerhalb von drei Tagen nach
Fristablauf zugeht. 1.4.
Preisanpassungen
sind kurzfristig bei starken Kursschwankungen oder Änderungen des
Rohstoffpreises vorbehalten. 1.5.
Nebenabreden
und/oder Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Preise 2.1.
Alle
Preise sind freibleibend. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an
die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Abmessungen,
Stückzahlen und Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer
sowie zuzüglich der Verpackungs-, Transport- und gegebenenfalls
Entladekosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet. Anderenfalls sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise
maßgebend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne
Montage und Aufstellung sowie ohne Verpackung ab Werk. 2.2.
Frei
Haus oder kostenlose Anlieferungen müssen schriftlich von uns bestätigt sein. 2.3.
Unterhalb
eines Netto-Einkaufswertes von 50,00€ wird einen Mindermengenzuschlag von
6,00€ berechnet (nicht bei Nachbestellung). 3. Zahlung 3.1.
Unsere
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30
Tagen ohne Abzug, jeweils ab
Rechnungsdatum, zahlbar. Serviceleistungen und Ersatzteillieferungen sind
sofort netto Kasse fällig. 3.2.
Alle
Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. 3.3.
Wir
sind berechtigt, Kaufpreisforderungen an eine Factoring-Bank anzutreten.
Sämtliche Zahlungen sind schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die
Banken zu leisten, die auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt sind. 3.4.
Zahlungen
gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber
verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. 3.5.
Bei
nicht fristgerechter Zahlung werden vom Tag der Fälligkeit an bankübliche
Verzugszinsen, mindestens jedoch 3.6.
Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns
bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des
Bestellers ist nicht statthaft. 3.7.
Entstehen
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder wird die
Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen
beantragt, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort
fällig. Zudem sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. 4. Lieferzeiten 4.1.
Termine
für unsere Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden. 4.2.
Die
Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht
von Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Lizenzen,
Genehmigungen oder sonstiger Formalitäten sowie vor Leistung einer
vereinbarten Vorauszahlung. 4.3.
Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 4.4.
Wenn
dem Besteller wegen einer Lieferverzögerung, die infolge unseres Verschuldens
entstanden ist, ein Schaden erwächst, so ist der Besteller unter Ausschluss
weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese
beträgt für jede Woche 0,5 %, höchstens jedoch 5 % des Wertes der Lieferung bzw. vom Wert desjenigen Teiles der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden
kann. Den behaupteten Schaden hat der Besteller nachzuweisen. 4.5.
Die
Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Bestellers voraus. 4.6.
Befindet sich der Besteller mit der Erfüllung einer
wesentlichen Verpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist
um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern. 5. Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung und
Versand, Rücknahme 5.1.
Die
Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den
Besteller über, spätestens jedoch, sobald die Ware unser Werk verlässt. Dies
gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere
Leistungen, z. B. Versendung oder Anfuhr der Waren, übernommen haben. 5.2.
Geliefert
wird generell unfrei ab Werk. Bei dem Transport der Ware behalten wir uns vor
den Lieferant, die Versandart und den Frachtführer frei zu wählen.
Selbstverständlich wird vom Lieferanten in diesem Fall der kostengünstigste
Vertragsspediteur gewählt. Die Originalrechnung der Spedition wird direkt an
den Kunden weitergegeben. Die Zahlung erfolgt bei Erhalt der Rechnung ohne
Abzug rein netto innerhalb von 8 Tagen. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann
einen Frachtführer seiner Wahl mit dem Transport beauftragt werden. Bei einer
solchen Bestellung muss die Anschrift der vom Kunden gewünschten
Speditionsfirma mitgeteilt werden. Bei Sonderfahrten, Termin- oder
Expresszustellung etc. werden tatsächliche Frachtkosten nach geltenden
Tarifen berechnet. 5.3.
Sämtliche
Lieferungen erfolgen ab unserem Werk / Lager oder direkt vom Hersteller. 5.4.
Gegebenenfalls
können aus logistischen Gründen Einzelanlieferungen bestimmter Artikel
erfolgen, Teillieferungen sind zulässig. 5.5.
Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat,
so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
In diesen Fällen lagern wir die Ware auf Kosten des Bestellers ein. Bei
Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5 % des
Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung. 5.6.
Die
Ware wird generell unverpackt geliefert. Falls eine Verpackung erforderlich
ist, um Transportschäden zu vermeiden, wird diese zum Selbstkostenpreis
veranlasst. Sollte der Kunde spezielle Verpackungs-, Entladungs- oder
Anlieferungsarten und Zeiten wünschen und diese zusätzliche Kosten
verursachen, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Besondere
Versandinstruktionen sind in schriftlicher Form bei Auftragserteilung an uns
zu senden, die wir an den Lieferanten weitergeben. Der Besteller darf die
Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblichen Mängeln nicht verweigern.
Ware für Sichtmontage muss bei der Bestellung gesondert angegeben werden, um
diese entsprechend zu verpacken. Unverpackt sind Kratzer und Dellen für den
Kunden zumutbar. 5.7.
Die
Rücknahme von Mustern können wir verweigern und diese nach Listenpreis
berechnen, wenn die Muster nicht innerhalb von 4 Wochen nach Übersendung auf
Kosten des Bestellers im unbeschädigten Zustand und original verpackt an uns
zurückgesandt werden. 5.8.
Falls
der Besteller georderte Ware nicht zum vereinbarten Termin abnehmen sollte,
sind wir berechtigt, schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme der bestellten
Ware zu setzen. Unser Recht, den vollständigen Kaufpreis zu verlangen, bleibt
unberührt. Nach Fristablauf können wir den Vertrag durch schriftliche
Erklärung ganz oder teilweise aufheben und zudem Schadenersatz verlangen. 5.9.
Hinsichtlich
der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher
abgegebene Verkaufsverpackung hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung
der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach §6 Abs. 3 VerpackV dem
bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, 5.10.
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten und Batterien oder Akkus
sind wir als Händler gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes
hinzuweisen: Die Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien oder Akkus über
den Hausmüll ist verboten! Werfen Sie keine Geräte in den Hausmüll.
Informieren Sie sich über Rückgabemöglichkeiten in Ihrem Gebiet und nutzen
Sie zur Entsorgung das Rückgabesystem. Selbstverständlich nehmen wir die
Altgeräte bzw. Altbatterien / Akkus auch gerne unentgeltlich wieder zurück.
Wünschen Sie die Entsorgung durch uns, schicken Sie das entsprechende Gerät
bzw. die Batterien oder Akkus einfach an uns zurück 6. Abrufaufträge 6.1.
Lieferverträge
ohne festen Liefertermin („auf Abruf“) sind nur bei ausdrücklicher
vertraglicher Einigung möglich. 6.2.
Enthalten
die Bestellungen aus Abruf keinen festen Liefertermin, so werden die
Teilbestellungen innerhalb angemessener Frist geliefert. Wir sind berechtigt,
nach Ablauf des Abrufzeitraumes die Restmenge dem Besteller anzuliefern oder
nach unserer Wahl Schadensersatz zu verlangen, falls der Besteller die
Restmenge nicht abnehmen sollte. 7. Gewährleistung 7.1.
Wir
leisten Gewähr für Fabrikations- und Materialfehler für die Dauer von 24
Monaten, vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet. 7.2.
Ausgenommen
von der Gewährleistung sind Verschleißteile, Transportschäden sowie Schäden
infolge unsachgemäßer Behandlung oder infolge Einsatzes ungeeigneter
Betriebsmittel oder chemischer, elektronischer oder witterungsbedingter
Einflüsse. 8. Mängelrüge 8.1.
Der
Besteller hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt dahingehend zu überprüfen, ob Mängel vorliegen, ob eine andere
als die vereinbarte Ware geliefert wurde oder ob die vereinbarte Menge über-
oder unterschritten wurde. 8.2.
Mängelrügen
können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt
der Ware schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels geltend gemacht
werden. Der Besteller hat nach Absprache mit uns für die Sicherstellung
sämtlicher Beweise zu sorgen. 8.3.
Verborgene
Mängel sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. 8.4.
Werden
die genannten Fristen überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. 9. Gewährleistungsansprüche 9.1.
Ist
die Mängelrüge berechtigt und fristgemäß vorgebracht, so haben wir das Recht
wahlweise zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener
Frist. Die Nachbesserung kann nach unserer Wahl beim Besteller vor Ort oder
in unserem Werk vorgenommen werden. 9.2.
Bei
Vorliegen von Mängeln ist der Besteller grundsätzlich verpflichtet, uns die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, notwendige Reparaturen
vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit
und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden – bei denen wir im übrigen
sofort zu verständigen sind – oder wenn wir mit der Beseitigung eines Mangels
in Verzug sind, hat der Besteller das
Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu
lassen. 9.3.
Für
durch den Besteller oder von Dritten unsachgemäß und / oder ohne unsere
vorherige Genehmigung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten (Wartung und/oder
Reparatur) haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. 9.4.
Der
Besteller trägt alle Kosten für erbrachte Serviceleistungen, die zur
Feststellung oder Beseitigung von durch Ausrüstungen oder Personal des
Bestellers verursachten Mängeln erbracht werden. 9.5.
Sollte
die Ersatzteillieferung ebenfalls Mängel aufweisen, oder die
Mängelbeseitigung fehlschlagen, so hat der Besteller das Recht, nach seiner
Wahl die Ware zurückzugeben oder eine Preisminderung zu verlangen. 10. Eigentumsvorbehalt 10.1.
Wir
behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Besteller
sämtliche Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung beglichen hat. 10.2.
Der
Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen; er hat uns
etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. 10.3.
Der
Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des
Eigentumsvorbehaltes gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und uns
hierüber schriftlich zu informieren. Erfolgt dies nicht, so sind wir
berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen selbst
abzuschließen. 10.4.
Der
Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren im
voraus zur Sicherung an uns ab. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen
einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
nachkommt. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so
hat der Besteller uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu
ermöglichen oder die Forderungsabtretungen seinen Kunden mitzuteilen und uns
alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In der
Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
berechtigt, die Abtretung gegenüber den Kunden des Bestellers offenzulegen. 10.5.
Der
Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur
vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z. B. bei Bezahlung
im Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse und auf Wunsch des
Bestellers eingegangen sind. 10.6.
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit die noch nicht beglichen sind,
mehr als 20 % übersteigt. 11. Haftung 11.1.
Unsere
Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen
getroffenen Vereinbarungen. Der Besteller hat keine darüber hinausgehenden
Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, auch nicht auf
außervertraglicher Basis oder sonstiger Rechte wegen etwaiger Nachteile gegen
uns geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. 11.2.
Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit des
Geschäftsinhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits. Der Haftungsschluß
gilt auch nicht bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn die
Zusicherung gerade bezweckt, den Besteller gegen Schäden zu schützen, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. 11.3.
In
jedem Falle haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden. 11.4.
Tritt
der Besteller grundlos vom Vertrag
zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht ordnungsgemäß, so können
wir 25 % der Auftragssumme als Schadenersatz verlangen. Die Geltendmachung
eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten. 12. Gewerbliche Schutzrechte 12.1.
Der
Besteller darf unsere Marken, Handelsnamen und sonstige Zeichen (zusammen als
“gewerbliche Schutzrechte“ bezeichnet) nur im Rahmen des Handelsüblichen und
unter Beachtung der einschlägigen Schutzgesetze verwenden. 12.2.
Wird
die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers
(bspw. seiner Anweisung bzgl. Formen, Maßen, Farben und Gewichten)
hergestellt, so ist allein der Besteller dafür verantwortlich, daß nicht in
Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Besteller wird uns gegenüber
allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten (einschl. Prozesskosten) freistellen und nach unserem Wunsch
uns in einem etwaigen Rechtsstreit nach besten Kräften unterstützen. 13. Verschiedenes 13.1.
Abweichungen
bei Mengen, Maßen, Qualität, Gewichten und Ähnlichem sind im Rahmen des
Handelsüblichen gestattet. Äquivalente konstruktive Änderungen bzw.
Anpassungen an technische Normen bleiben vorbehalten. 13.2.
Unsere
Instruktionen über die weitere Verarbeitung oder Anwendung der Ware (bspw.
Betriebs- oder Bedienungsanleitungen) sind vom Besteller einzuhalten;
andernfalls werden Mängelansprüche nicht anerkannt. 13.3.
Werden
vom Besteller Teile oder Material zur Verarbeitung oder als Beistellung zur
Abwicklung eines Auftrages angeliefert, so wird – wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart – keine technische Eingangsprüfung auf nicht
offensichtliche Fehler von uns vorgenommen. 13.4.
Alle
Rechte an von uns gefertigten und dem Besteller überlassenen Plänen, Zeichnungen
und Entwürfen, insbesondere die entsprechenden Immaterialgüterrechte, stehen
ausschließlich uns zu. 13.5.
Höhere
Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere, von uns nicht zu vertretende
Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der
Störung und deren Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Lieferung. 14. Schlussbestimmungen 14.1.
Erfüllungsort
ist unser Firmensitz in 07980 Berga. 14.2.
Gerichtsstand
ist Gera. Wir sind daneben aber auch berechtigt, die Gerichte am Sitz des
Bestellers anzurufen. 14.3.
Auf
das gesamte Rechtsverhältnis ist deutsches materielles Recht anzuwenden. Stand: November 2007
|
||||
|
|